Herzlich willkommen im Museum Ravensburger!
Bevor Sie das Museum betreten, möchten wir Sie darum bitten, Verantwortungsbewusstsein gegenüber anderen Gästen und der Ausstellung zu zeigen. Bitte lesen Sie sich die nachfolgende Museumsordnung aufmerksam durch. Mit betreten des Museums nehmen Sie diese Richtlinien an.
Museumsordnung
- Der Zutritt ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Die Eintrittskarte ist während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Umtausch sowie der Ersatz einer verloren gegangenen Eintrittskarte sind ausgeschlossen. Die Tageseintrittskarte verliert mit dem Verlassen des Museums ihre Gültigkeit, wenn nicht zuvor mit dem Einlasspersonal eine anderweitige Regelung getroffen wird.
- Zur Sicherheit der anderen Museumsbesucher, aber auch des betreffenden Besuchers, kann ihm aus wichtigem Grund der Zugang zum Museum verwehrt oder er kann vorübergehend oder abschließend aus dem Museum verwiesen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltiger Störung, bei wesentlicher Zuwiderhandlungen und grobem Verstoß gegen die Museumsordnung sowie Anweisungen des Personals, bei Alkohol- und Drogeneinfluss oder beim Mitführen von Waffen. Ein abschließender Verweis hat den ersatzlosen Entzug der Eintrittskarte zur Folge.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Personen bis zu 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt. Kinder und Jugendliche sind stets zu beaufsichtigen.
- Die Mitnahme von Hunden oder anderen Tieren ist nicht gestattet. Das Einlasspersonal wird davon eine Ausnahme machen, wenn die Notwendigkeit eines Begleithundes für Menschen mit Behinderung nachgewiesen ist.
- Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden.
- Der Verzehr von Essen und Getränken ist nur im ausgeschilderten Bereich zugelassen.
- Das Abspielen von Musik sowie das Entfachen von Feuer sind untersagt. Rauchen ist im Museumsgebäude nicht gestattet.
- Werbung sowie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen im Gebäude ist nur mit vorheriger Genehmigung der Museumsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Befragungen.
- Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind nur mit Genehmigung der Museumsmitarbeiter gestattet, es sei denn sie dienen ausschließlich privaten Zwecken.
- Für Beschädigungen und Verunreinigungen haften die Verursacher. Aufwendungen zur Beseitigung werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die bereitgestellten Abfallbehälter sind zu benutzen.
- Fundsachen sind unverzüglich abzugeben.
- Bei Ausfall oder Stillstand einer Anlage oder einer Räumlichkeit erfolgt keine Erstattung des Eintritts.
- Sollte ein Besucher ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, ist dieser Schaden vor Verlassen des Museums beim Museumspersonal zu melden. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Museums erfolgt.
- Die Haftung des Museums und der von ihm beauftragten Personen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Stand: 27.07.2010